Achtung aufgepasst – Führerscheinklausel in der Unfallversicherung
OGH Entscheidung 7 Ob 7/24s
Im Jahr 2024 wurde eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) getroffen, die derzeit zu erheblichen Problemen auf dem österreichischen Versicherungsmarkt führt.
Demnach sind – nach aktuellem Stand – sämtliche Personen, die ein Kraftfahrzeug ohne gültigen Führerschein benützen (einschließlich Fahrschüler während der Ausbildung), nicht unfallversichert.
Kurzerklärung zur OGH-Entscheidung:
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am 6. März 2024 entschieden (7 Ob 7/24s), dass die sogenannte Führerscheinklausel in Unfallversicherungen auch dann gilt, wenn das Fahrzeug auf nichtöffentlichem Gelände verwendet wird.
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Hintergrund des Falls:
Ein 15-jähriger Teilnehmer eines Fahrsicherheitstrainings stürzte mit einem 125 cm³ Trial-Motorrad und erlitt eine Unterschenkelfraktur. Obwohl das Training auf einem Gelände ohne öffentlichen Verkehr stattfand und das Motorrad nicht für den Straßenverkehr zugelassen war, verweigerte der Unfallversicherer die Leistung. Begründet wurde dies mit der Führerscheinklausel in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUVB 2019), die vorschreibt, dass der Lenker die erforderliche Lenkberechtigung besitzen muss – in diesem Fall die Klasse A1. sfr.at+5Oberster Gerichtshof+5wko.at+5schadenconsult.at+3AssCompact+3Oberster Gerichtshof+3
Entscheidung des OGH:
Der OGH bestätigte die Auffassung des Versicherers und stellte klar, dass die Führerscheinklausel auch für Fahrten auf nichtöffentlichem Grund gilt. Ziel dieser Klausel ist es, das Risiko durch ungeschulte oder unerfahrene Lenker zu minimieren. Da der Jugendliche keine entsprechende Lenkberechtigung besaß und der Unfall durch einen Fahrfehler verursacht wurde, besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistung.
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Auswirkungen:
Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für alle, die Kraftfahrzeuge – einschließlich Motorräder und Mopeds – auf nichtöffentlichem Gelände nutzen. Unabhängig davon, ob das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, ist eine gültige Lenkberechtigung erforderlich, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Dies heißt konkret auch, dass Fahrschüler keinen Versicherungsschutz aus dem Titel der Unfallversicherung hätten. Eine schriftliche Stellungnahme sämtlicher Versicherungsgesellschaften liegt bis dato zum Thema Fahrschüler nicht vor.
Weitere Informationen:
Die vollständige Entscheidung kann auf der Website des OGH eingesehen werden: Führerscheinklausel in der Unfallversicherung… | OGH | ogh.gv.at
Bei Fragen oder Unklarheiten und wie weit Dich diese OGH-Entscheidung betrifft, können wir gerne in einem Termin gemeinsam ermitteln.